Die Gewässer des ASV Beckingen e.V.
Die Saar
Von Strom Kilometer 54,1 (Unterhalb Staustufe Rehlingen)
bis Strom Kilometer 50,1 (ca.500m unterhalb Niedmündung)
darf beidseitig geangelt werden
An der Staustufe Rehlingen gilt:
- Auf der Beckinger Seite ab Bachmündung.
- Auf der Rehlinger Seite ab Ende Kaimauer der Staustufe
Bestimmungen:
Tages-, Monats- und Jahreskarten erhältlich.
Angelsaison: ganzjährig
Hauptfischarten:
Aale, Welse, Hechte, Zander, Barsche, Rapfen, Döbel, Barben, Rotaugen, Karpfen, Schleien, Brassen etc..
Altarm Beckingen.
Eigentliches Hausgewässer des Vereins ist der so genannte Oberarm.
Dieser ist auch dementsprechend beschildert und dort findet sich auch
der Schaukasten mit den neusten Infos zum Vereinsgeschehen
Bestimmungen:
Für dieses Gewässer werden keine Erlaubnisscheine ausgestellt.
Das beangeln ist ausschließlich Mitgliedern des
ASV Beckingen vorbehalten.
Hauptfischarten:
Aale, Welse, Hechte, Barsche, Rotaugen, Karpfen, Schleien, Brassen etc.
Der Mühlenbach
Der Mühlenbach darf ab Banngrenze Haustadt (Ortsschild)
bis zu seiner Mündung in die Saar beangelt werden
Das Firmengelände der Nedschroef GmbH darf nicht betreten werden.
An den Bach angrenzende Privatgrundstücke dürfen
nur mit Genehmigung der Eigentümer zum Angeln betreten werden
Der Mühlenbach ist jährlich in der Zeit
vom 01.Oktober bis zum 31.März
für jegliches Angeln gesperrt.Bestimmungen:
Für dieses Gewässer werden keine Erlaubnisscheine ausgestellt.
Das beangeln ist ausschließlich Mitgliedern des ASV Beckingen vorbehalten