Angelsportverein Beckingen e.V.

Die Gewässer des ASV Beckingen e.V.


Die Saar

Von Strom Kilometer 54,1 (Unterhalb Staustufe Rehlingen) 
bis Strom Kilometer 50,1 (ca.500m unterhalb Niedmündung)
darf beidseitig geangelt werden

An der Staustufe Rehlingen gilt:
- Auf der Beckinger Seite ab Bachmündung.
- Auf der Rehlinger Seite ab Ende Kaimauer der Staustufe

Bestimmungen:
Tages-, Monats- und Jahreskarten erhältlich.
Angelsaison: ganzjährig

Hauptfischarten:
Aale, Welse, Hechte, Zander, Barsche, Rapfen, Döbel, Barben, Rotaugen, Karpfen, Schleien, Brassen etc..


Altarm Beckingen.

Eigentliches Hausgewässer des Vereins ist der so genannte Oberarm.
Dieser ist auch dementsprechend beschildert und dort findet sich auch 
der  Schaukasten mit den neusten Infos zum Vereinsgeschehen

Bestimmungen:
Für dieses Gewässer werden keine Erlaubnisscheine ausgestellt.
Das beangeln ist ausschließlich Mitgliedern des 
ASV Beckingen vorbehalten.

Hauptfischarten:
Aale, Welse, Hechte, Barsche, Rotaugen, Karpfen, Schleien, Brassen etc.


Der Mühlenbach

Der Mühlenbach darf ab Banngrenze Haustadt (Ortsschild)
bis zu seiner Mündung in die Saar beangelt werden

Das Firmengelände der Nedschroef GmbH darf nicht betreten werden.
An den Bach angrenzende Privatgrundstücke dürfen 
nur mit Genehmigung der Eigentümer zum Angeln betreten werden

Der Mühlenbach ist jährlich in der Zeit
vom 01.Oktober bis zum 31.März
für jegliches Angeln gesperrt.Bestimmungen:
Für dieses Gewässer werden keine Erlaubnisscheine ausgestellt.
Das beangeln ist ausschließlich Mitgliedern des ASV Beckingen vorbehalten 

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